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| Fallschirmsprungzentrum Odenwald, Reuboldstr. 1, 63937 Weilbach Allgemeine Bedingungen und Zahlungsmodalitäten: Das Fallschirmsprungzentrum Odenwald, nachfolgend FSZ ODW genannt, ist berechtigt, einen vom DAeC e.V. oder DFV zugelassenen Ausbildungsbetrieb mit der Ausführung der gebuchten Angebote zu beauftragen. Spätestens vor Kurs- bzw. Sprungbeginn wird eine diesbezügliche Vereinbarung zwischen den Teilnehmern und der verantwortlichen Sprungschule getroffen. Mit Buchung bzw. Reservierung der Kurs- oder Sprungtermine entsteht eine sofortige Zahlungsverpflichtung. Die Leistungen sind spätestens zum Kursbeginn bzw. vor dem Sprung in bar zu entrichten.Bei Zusendung des Spring-mit-Tickets durch das Fallschirmsprungzentrum berechnen wir 4,00 € Bearbeitungsgebühr. Der Kauf eines Spring-mit-Tickets kann innerhalb von 14 Tagen in schriftlicher Form mit Rücksendung des Spring-mit-Tickets an das Fallschirmsprungzentrum Odenwald widerrufen werden. Spring-mit-Tickets, deren Gültigkeit auf ein Jahr begrenzt ist, können bei Begleichung eines Aufpreises in Höhe von Euro 50,00, bis auf einen Gesamtgültigkeitszeitraum von maximal 4 Jahren - ausgehend vom ursprünglichen Ausstellungsdatum – verlängert werden. Der Aufpreis wird fällig nach Einreichung des Spring-mit-Tickets zum Zwecke der Abänderung des Gültigkeitsdatums bzw. bei dessen Einlösung. Kommt es nicht zur Einlösung eines Spring-mit-Tickets, gleich welchen Grundes, kann nur ein bis maximal 4 Jahre altes Spring-mit-Ticket – nach Abzug einer Gebühr in Höhe von Euro 50,00 – an den Ticketbesitzer (nach Rückgabe des Spring-mit-Tickets und Bekanntgabe der Kontoverbindung) per Überweisung erstattet werden. Spring-mit-Tickets älteren Ausstellungsdatums werden nicht erstattet.Wird ein gebuchter Tandemsprung innerhalb der letzten 4 Tage vor dem vereinbarten Sprungtermin, gleich welchen Grundes, vom Tandempassagier abgesagt, ist das Fallschirmsprungzentrum Odenwald berechtigt, eine Stornogebühr in Höhe von Euro 50,00 zu erheben. Diese Gebühr wird entweder in Rechnung gestellt oder bei Einlösung oder Rückgabe des Tickets angerechnet bzw. verrechnet. Bei Nichterscheinen wird in jedem Falle eine Stornogebühr von Euro 50,00 bei Tandemsprüngen, Euro 100,00 bei Grundkursen und Euro 500,00 bei Lizenzausbildung fällig. Bei Abbruch des Grundkurses oder einer Lizenzausbildung durch den Teilnehmer kann eine Rückerstattung in Höhe des Preises der noch nicht gemachten Sprünge (gemäß Aktueller Preisliste) gefordert werden. Bei Absage durch das FSZ ODW kann vor Kursbeginn der komplette Reisepreis zurückverlangt werden, sofern kein Ausweichtermin vereinbart werden kann. Gutscheine oder Spring-mit-Tickets sind im Sinne der Luftfahrt als Flugticket anzusehen. Die eingesetzten Fallschirme sind mit einer Deckungssumme von Euro 1,5 Mio. halterhaftpflichtversichert. Tandemfallschirme sind darüber hinaus bei Personenschäden des Passagiers mit einer Deckungssumme von Euro 165.000,00 versichert. Auch das Absetzflugfzeug verfügt über die gesetzlich geforderten Versicherungen. Ansprüche gegenüber dem FSZ ODW, dem Ausbildungsbetrieb und dessen Personal oder den Haltern der Absetzflugzeuge, die über o.a. Haftungsgrenzen hinausgehen, können nicht geltend gemacht werden.Es wird die Möglichkeit geboten, durch Abschluss einer persönlichen Versicherung weiterführenden Versicherungsschutz zu erhalten. Unterbrechung des Sprungbetriebes oder der Ausbildung durch höhere Gewalt (insbesondere Wetter), technische Mängel an den Absetzflugzeugen, den Fallschirmen oder sonstigen Ausrüstungen, sowie Anordnungen vorgesetzter Behörden bzw. sonstiger Gründe, für die das FSZ ODW und seine beteiligten Personen nicht aufzukommen haben, schließen Schadenersatzansprüche gegenüber dem FSZ ODW und den beteiligten Personen aus. Das FSZ ODW und seine beteiligten Personen sind bemüht, dass alle Teilnehmer das Kurs- bzw. Sprungziel erreichen, sie übernehmen jedoch keine Gewähr hierfür. Sie sind verpflichtet, alle als ungeeignet erscheinenden Teilnehmer rechtzeitig vor dem jeweiligen Sprungvorhaben auszuschließen. Ebenso ist auszuschließen, wer sich den Anweisungen des Ausbildungsleiters, der Sprunglehrer oder Piloten widersetzt und gegen die Sprungdisziplin, Luftverkehrs- und Flugsicherheitsvorschriften verstößt. Des Weiteren kann der verantwortliche Sprunglehrer ein Arztattest anfordern - dies ist ab dem 65. Lebensjahr generell erforderlich - oder einen Sporttest durchführen, der ggf. zum Abbruch des Sprungvorhabens führt. Terminänderungen können aus verschiedenen Gründen eintreten und auch kurzfristig zu Verschiebungen führen. Ausweichtermine werden individuell vereinbart. Grundkurs und Lizenzausbildung: Das Mindestalter ist 14 Jahre. Bei Minderjährigen ist die beglaubigte Zustimmungserklärung (beglaubigt von Gemeinde oder Bank) des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Es dürfen keine Tatsachen vorliegen, die den Teilnehmer zum Führen von Luftfahrzeugen als ungeeignet erscheinen lassen (z.B. Trunksucht etc.). Zur Zeit des Kurses darf das Körpergewicht 45 kg nicht unterschreiten und 105 kg nicht überschreiten. Der Kursteilnehmer hat spätestens bei Beginn alle von ihm verlangten Papiere vorzulegen. Die maximale Anzahl ist bei Kursen auf 9 Teilnehmer begrenzt. Wird die Mindestzahl von 4 Personen nicht erreicht, kann der Kurs verlegt oder ganz abgesagt werden. Tandemspringen: Kinder unter 14 Jahren können nicht teilnehmen. Bei Minderjährigen ist die Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Zum Termin des Tandemsprunges darf das Körpergewicht mit Kleidung 45 kg nicht unterschreiten und 88 kg nicht überschreiten – dies wird im Zweifelsfalle anhand unserer Körperwaage überprüft. Bei Unter- bzw. Überschreitung des Körpergewichtes entscheidet der Sprunglehrer über die Mitnahme. Bei Ablehnung kann eine Stornogebühr in Höhe von Euro 30,00 in Rechnung gestellt werden. Die Mindestkörpergröße ist 140 cm und die maximale Körpergröße 190 cm. Der Tandempassagier ist verpflichtet den Tandempiloten darauf hinzuweisen, wenn er innerhalb der letzten 12 Stunden Alkohol oder andere Drogen konsumiert hat. Weiterhin sind alle gesundheitlichen Vorerkrankungen oder Beschwerden mitzuteilen. Tandemsprünge auf nüchternen Magen sind zu vermeiden. Es ist ein Beförderungsvertrag abzuschließen, auf dem alle angeforderten Informationen wahrheitsgemäß abzugeben sind. Ohne unterschriebenen Beförderungsvertrag ist ein Sprung untersagt. (Stand 26.03.07) |
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Teilnahmebedingungen
